COVID-19-Schutzkonzept

COVID-19-Schutzkonzept


Die übergeordneten Vorgaben des Bundes (BAG) und des Kantons Graubünden, das Schutzkonzept der Schweizer Wanderleiter und des Schweizer Bergführerverbandes gelten und werden eingehalten.


So gilt für alle Teilnehmer:

• Maximale Gruppengrösse von 50 Personen (inkl. Guide), kann in bestimmten Kantonen restriktiver sein.
• Einhaltung der Abstandsregel von 1.5 m
• Maskenpflicht, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann
• Korrekte Anwendung der Maske

• Regelmässiges Händewaschen und Desinfektion, insbesondere wenn Material gemeinsam genutzt wird (Seil)
• Desinfektion des gemeinsam genutzten Materials während der Tour
• Gast informiert den Guide, falls er innerhalb von 14 Tagen nach der Tour Symptome hat
• Nur wer im Zusammenhang von COVID-19 keine Symptome hat, darf mit


Share by: